Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 01.01.2019
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besten Dank für Ihr Interesse an unseren Programmen. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle der InCave GmbH, nachfolgend InCave genannt, ist zwischen Ihnen und InCave ein Vertrag zustande gekommen. Wir bitten Sie deshalb, diese AGBs sorgfältig zu lesen.
2. Buchung
Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Mail, über www.incave.ch, persönlich direkt bei InCave oder einer von InCave anerkannten Buchungsstelle erfolgen. Sie anerken-nen durch Ihre Anmeldung diese AGBs als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen ge-wünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seiner Werbung anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer Anmeldung in einer der unter Ziffer 2 genannten Form, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und InCave zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und In-Cave rechtswirksam.
5. Preise
Die Preise für die verschiedenen Aktivitäten finden Sie auf der InCave-Webseite. Sie sind normalerweise in Schweizer Franken pro Person angegeben. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung von 50% in Rechnung gestellt. Basis dieser Anzahlung ist die gemel-dete Teilnehmerzahl. Bei einer späteren Annullation durch den Kunden wird der Betrag gemäss Ziffer 7 ganz oder anteilmässsig zurückerstattet. Die Restzahlung ist bis 10 Tage nach der Aktivität zu leisten, der Betrag stützt sich auf die definitive Teilnehmerzahl, die 3 Tage vor dem Anlass vom Kunden gemeldet wird. Werden die Zahlungen nicht recht-zeitig geleistet, ist der Veranstalter berechtigt, die Leistun-gen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 7 beim Kunden eingefordert. Geschenkgutscheine erhalten ihre Gültigkeit erst nach Bezahlung.
7. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden
Eine Annulation durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn ist mit eingeschriebenem Brief unter Angabe des Grundes und Beilage aller bereits erhaltenen Dokumente (Detailpro-gramme, Tickets, schriftliche Bestätigungen usw.) mitzutei-len. Erst wenn alle Unterlagen beim Veranstalter eingetrof-fen sind wird die Abmeldung gültig.
Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Teil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt.
bis 60 Tage vor Aktivitätsbeginn gratis
59 - 30 Tage vor aktivitätsbeginn CHF 150.00
29 - 20 Tage vor Aktivitätsbeginn 20%
19 - 14 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
13 - 1 Tag vor Aktivitätsbeginn 80%
Am Tag der Aktivität 100%
Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann bezahlt er in jedem Fall 100% des Preises. Mehrkos-ten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintref-fen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, oder verlässt sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden später als 60 Tage vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages erhoben.
8. Annullation oder Änderung der Aktivität durch den Veranstalter
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keinen der ihm angebotenen Ersatztermine umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich eventuell schon beanspruchter Leistungen zurückerstattet.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder abgeän-dert werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annulationskosten ge-mäss Ziffer 7 in Kraft.
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Si-cherheitsrisiken gefährdet, oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet.
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
Der Veranstalter kann die Aktivität oder einzelne vereinbar-te Leistungen ändern, wenn es unvorhergesehene Umstän-de (höhere Gewalt, Naturverhältnisse usw.) erfordern. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde ohne Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten.
9. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Wird eine Aktivität vom Kunden vorzeitig abgebrochen oder verlassen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Teilnahmebedingungen
Bei einigen Veranstaltungen (Höhle) ist eine gute Gesund-heit Voraussetzung. Die Kunden werden durch InCave zudem höhlenspezifisch über die körperlichen Anforderun
gen informiert. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Ver-anstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kennt-nis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Dro-gen-und Alkoholeinfluss, Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Es ist Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
11. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbstständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annulations-kostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
12. Haftung
InCave GmbH verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen.
Höhlentouren werden immer von 2 diplomierten Höhlen-führern SSH geleitet, damit die Betreuung der Kunden jederzeit sichergestellt werden kann. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Min-derwert gleichkommen.
Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistun-gen, soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmän-derungen wegen Zug- und Flugverbindungen wird keine Haftung übernommen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeglicher Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft gehandelt hat.
Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermitt-lung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäten-Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veran-stalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.
Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
13. Beanstandungen
Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem verantwortlichen Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt-zugeben und müssen von diesem bestätigt werden.
Kein Leiter ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leiter jedoch bemüht sein Abhilfe zu schaffen.
Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich mit eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliess-lich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Zug
15. Veranstalter
InCave GmbH, 6312 Steinhausen
Tel: +41 76 338 10 62
http://www.Incave.ch
http://www.höhlenraclette.ch
info@incave.ch
16. Bankverbindung
Raiffeisenbank Grauholz 3322 Urtenen-Schönbühl
Konto: 30-15426-9
IBAN: CH53 8080 8007 3285 5971 6
Bankenclearing-Nummer (BLZ): 80808
BIC/SWIFT: RAIFCH22XXX
Kontoinhaber: InCave GmbH, 6312 Steinhausen